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BFH Urteil v. - III R 214/81

Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist Alleinerbin ihres am . . . 1975 verstorbenen Ehemannes, mit dem sie im Güterstand der allgemeinen Gütergemeinschaft lebte. Beide waren Inhaber einer Brauerei in X. Zu dieser gehörte eine Gaststätte, die auf dem den Eheleuten gehörenden Grundstück in X, . . . Straße . . ., betrieben wurde. Die Gaststätte war bis Anfang September 1974 verpachtet. Durch notariellen Vertrag vom 15. November 1974 übertrugen die Eheleute das Gaststättengrundstück "mit allen Rechten und Bestandteilen, insbesondere den aufstehenden Gebäulichkeiten, jedoch ohne Inventar" auf ihren Neffen A. Als Gegenleistung für die Überlassung verpflichtete sich der Erwerber, an die Veräußerer auf deren Lebensdauer eine Leibrente von monatlich 600 DM zu zahlen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BFH/NV 1986 S. 505
UAAAB-27965

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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BFH, Urteil v. 13.12.1985 - III R 214/81 -nv-

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