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BSG 07.10.2004 B 13 RJ 13/04 R, NWB 44/2004 S. 346

Rentenversicherung | Anrechnung von Pacht auf Hinzuverdienstgrenzen

Bereits nach dem Wortlaut des § 15 Abs. 1 Satz 2 SGB IV, aber auch nach der Gesetzesbegründung hierzu, ist gesetzlich sowohl bei der Zuordnung zum Arbeitseinkommen als auch bei der Höhe des Arbeitseinkommens eine volle Parallelität von Einkommensteuer- und Sozialversicherungsrecht hergestellt worden. Verpachtet ein landwirtschaftlicher Unternehmer seinen Betrieb, ohne eine Betriebsaufgabeerklärung abzugeben, und wird der Nachweis nicht erbracht, dass die Pachteinnahmen „rentenunschädliche” Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind, so handelt es sich bei den Pachteinnahmen um Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft und damit um Einkommen aus selbständiger Tätigkeit i. S. des Einkommensteuerrechts. Die Bewertung dieser Einkünfte als „Arbeitseinkommen” aus selbständiger Tätigkeit in der Terminologie des Sozialve...

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