Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Handelsrecht | neue Handelsregistergebührenverordnung
Die Verordnung über Gebühren in Handels-, Partnerschafts- und Genossenschaftsregistersachen (Handelsregistergebührenverordnung) v. ist im BGBl 2004 I S. 2562 bekannt gemacht worden und tritt am in Kraft. Die Verordnung gilt ebenso für die Entgegennahme, Prüfung und Aufbewahrung der zum Handels- oder Genossenschaftsregister einzureichenden Unterlagen und für Bekanntmachungen von Verträgen und Vertragsentwürfen nach dem Umwandlungsgesetz.