Oberfinanzdirektion Hannover - S 2223 - 206 - StO 215 S 2223 - 306 - StH 215

Spendenbegünstigte Zwecke (§ 10b EStG);
steuerlich unschädliche Betätigungen;
Neufassung des § 58 Nr. 1 AO durch das Gesetz zur Änderung der AO und weiterer Gesetze

 Az. w. o. –

Durch Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung und weiterer Gesetze vom (BGBl 2004 I S. 1753) ist § 58 Nr. 1 AO dahingehend geändert worden, dass das Gemeinnützigkeitserfordernis der unterstützten Körperschaft auf Körperschaften des privaten Rechts beschränkt wurde.

Zuwendungen, die unmittelbar an eine Körperschaft des öffentlichen Rechts geleistet werden, sind demnach auch dann steuerlich anzuerkennen, wenn sie in einem nicht gemeinnützigen Betrieb gewerblicher Art zu steuerbegünstigten Zwecken geleistet werden.

Die Gesetzesänderung ist rückwirkend ab dem anzuwenden.

Die Verfügungen der , sowie – Az. w. o. – zu den bisherigen Übergangsregelungen sind überholt.

Oberfinanzdirektion Hannover v. - S 2223 - 206 - StO 215S 2223 - 306 - StH 215

Fundstelle(n):
ZAAAB-27839