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BBK 20/2004 S. 4444

Bindung eines nicht unmittelbar beteiligten FA an eine tatsächliche Verständigung?

Eine tatsächliche Verständigung zwischen einem Stpfl. und der für seine Besteuerung zuständigen Finanzbehörde, deren Gegenstand die Übernahme von Steuerschulden Dritter ist, bindet gem. die für die Besteuerung der Begünstigten zuständigen Finanzbehörden nicht, wenn diese am Zustandekommen der tatsächlichen Verständigung nicht beteiligt waren. ▶ Hinweis: Vgl. auch die Anmerkung zur (gleichlautenden) Entscheidung des in der Vorinstanz von Happe in BBK F. 27 S. 2271.

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