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BFH 17.06.1993 IV R 110/91
Einkommensteuer; | Veräußerungsgewinn eines im Aufbau befindlichen Betriebs (§ 34 EStG)
Nach dem ist die Tarifbegünstigung des § 34 EStG auch für den Gewinn aus der Veräußerung eines im Aufbau befindlichen (landwirtschaftlichen) Betriebs zu gewähren, wenn mit den veräußerten wesentlichen Betriebsgrundlagen ein Betrieb tatsächlich geführt werden könnte.