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BGH 19.07.2004 II ZR 65/03, NWB 42/2004 S. 333

Gesellschaftsrecht | Schiedsvereinbarung über die Wirksamkeit der Stammkapitalaufbringung

Rechtsstreitigkeiten über die Wirksamkeit der Aufbringung des Stammkapitals einer GmbH sind schiedsfähig i. S. des § 1025 Abs. 1 ZPO a. F. (). Auch der Reformgesetzgeber des Schiedsverfahrens-Neuregelungsgesetzes hat die Schiedsgerichtsbarkeit als eine der staatlichen Gerichtsbarkeit im Prinzip gleichwertige Rechtsschutzmöglichkeit angesehen und es als nahe liegend betrachtet, sie nur insoweit auszuschließen, als der Staat sich im Interesse besonders schutzwürdiger Rechtsgüter ein Entscheidungsmonopol vorbehalten hat; deshalb hat er die frühere Streitfrage zur Tragweite des § 1025 ZPO a. F. dahingehend entschieden, dass nach § 1030 ZPO n. F. nunmehr jeder vermögensrechtliche Anspruch – dazu zählt ersichtlich auch der Kapitalaufbringungsanspruch des GmbH-Rechts – Gegenstand einer Schiedsve...

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