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BFH 27.07.2004 VI R 43/03, NWB 42/2004 S. 332

Lohnsteuer | Anwendung der Dreimonatsfrist des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 5 EStG bei Einsatzwechseltätigkeit

Wie der entschieden hat, findet die Dreimonatsfrist des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 5 EStG auch dann Anwendung, wenn ein AN im Zuge einer Einsatzwechseltätigkeit längerfristig vorübergehend an derselben Tätigkeitsstätte eingesetzt wird (gegen R 39 Abs. 1 Satz 5 LStR). – Anmerkung: Wenn sich die Anwendung der Dreimonatsregelung auf eine Einsatzwechseltätigkeit nicht bereits aus der wechselseitigen Verweisung in § 4 Abs. 5 Nr. 5 Satz 3 und Satz 5 auf Satz 2 EStG ergibt, so müsste doch eine verfassungskonforme, am Gleichheitssatz orientierte Auslegung zu dieser Lösung zwingen.

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