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BFH 23.06.2004 X R 59/01, NWB 42/2004 S. 331

Gewerbesteuer | Aufhebung des Gewerbesteuermessbescheids bei Umqualifizierung von gewerblichen Einkünften in solche einer anderen Einkunftsart nach § 35b GewStG

Gem. dem ist der GewSt-Messbescheid nach § 35b Abs. 1 Satz 1 GewStG auch dann aufzuheben oder zu ändern, wenn die vorausgegangene Aufhebung oder Änderung des ESt-Bescheids darauf beruht, dass die Tätigkeit des Stpfl. nicht mehr wie bisher als gewerbliche qualifiziert, sondern einer anderen Einkunftsart zugeordnet wird. Dazu führt der Senat weiter aus: § 35b GewStG enthält eine selbständige Rechtsgrundlage zur Änderung oder Aufhebung von GewSt-Messbescheiden und Verlustfeststellungsbescheiden. Die Vorschrift bezweckt die Vermeidung einer unerwünschten Verdoppelung von Rechtsbehelfsverfahren, in denen der Stpfl. (Rechtsbehelfsführer) sowohl gegen den ESt-(Änderungs)bescheid als auch gegen den GewSt-Messbescheid ein und dieselben Einwendungen erhebt. Dieser Zwecksetzung wäre nur unvollkommen Re...BStBl 1999 II S. 475

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