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BFH 13.07.2004 VIII R 23/02, NWB 42/2004 S. 330

Einkommensteuer | kein Kindergeld für ein vom Studium beurlaubtes Kind (§ 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG)

Ein Kind, das vom Studium beurlaubt ist, befindet sich jedenfalls dann nicht in einer Berufsausbildung, wenn ihm während der Zeit der Beurlaubung nach hochschulrechtlichen Bestimmungen der Besuch von Lehrveranstaltungen und der Erwerb von Leistungsnachweisen untersagt ist (). – Anmerkung: Die Beurlaubung vom Studium, die oft nur deshalb gewählt wird, um die Anzahl der Studiensemester zu begrenzen, erweist sich damit nicht nur für den Familienleistungsausgleich der Eltern des Studenten als nachteilig, sondern führt wohl auch zu einem Abzugsverbot für den neuen Sonderausgabenabzug nach § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG i. d. F. des Gesetzes zur Änderung der AO und weiterer Gesetze v. (BGBl 2004 I S. 1753), der den gleichen Begriff der Berufsausbildung verwendet. Dabei ist das Verhältnis dieser u. U. zu Ver...

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