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FG München  v. - 15 K 2293/01 EFG 2004 S. 1730

Gesetze: AO 1977 § 159 Abs. 1 S. 1, AO 1977 § 30a, AO 1977 § 93, EStG § 20

Rechtmäßigkeit des Verlangens nach der namentlichen Benennung von Treugebern an eine treuhänderisch für ihre Kunden Wertpapier haltende Bank

Gewerbesteuermessbetrag 1994, 1995, 1996, 1997

Gesonderte und einheitliche Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung 1994, 1995, 1996

Leitsatz

1. Das sog. Bankgeheimnis nach § 30a AO 1977 schließt ein Benennungsverlangen nach § 159 Abs. 1 S. 1 AO 1977 an die Bank nicht aus, wenn diese behauptet, (im Ausland) treuhänderisch Wertpapiere für Bankkunden zu halten.

2. Die Namensnennungen voraussetzende Erfüllung des an die Bank gerichteten Benennungsverlangens nach § 159 AO 1977 ist nicht von vornherein deshalb ausgeschlossen, weil das FA möglicherweise diesen Namensnennungen nicht zum Zwecke der Besteuerung der Benannten nachgehen darf oder insoweit ein Verwertungsverbot bestehen könnte.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2005 S. 109 Nr. 2
EFG 2004 S. 1730
EFG 2004 S. 1730 Nr. 23
JAAAB-27237

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FG München v. 03.08.2004 - 15 K 2293/01

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