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FG Baden-Württemberg Beschluss v. - 1 V 49/03 EFG 2005 S. 2

Gesetze: AO 1977 § 69, InsO § 130 Abs. 1 Nr. 1, InsO § 17 Abs. 2, AO 1977 § 34 Abs. 1, AO 1977 § 35 Abs. 1, AO 1977 § 191 Abs. 1, EStG § 38 Abs. 3, EStG § 41a Abs. 1, FGO § 69 Abs. 2 S. 2, FGO § 69 Abs. 3 S. 1

Aussetzung der Vollziehung (Haftung für Lohnsteuerschulden)

Keine Geschäftsführerhaftung nach § 69 AO 1977 bei Anfechtbarkeit einer pflichtgemäßen Lohnsteuerentrichtung gem. § 130 Abs. 1 Nr. 1 InsO

Leitsatz

Die Haftungsinanspruchnahme eines GmbH-Geschäftsführers für nicht abgeführte Lohnsteuer, die innerhalb der letzten drei Monate vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der GmbH fällig geworden ist, erscheint wegen fehlender Kausalität der Pflichtverletzung mit dem Steuerausfall ernstlich zweifelhaft, wenn der Insolvenzverwalter die fristgerechte Zahlung der angemeldeten Lohnsteuer gem. § 130 Abs. 1 Nr. 1 InsO hätte anfechten können, weil die GmbH bereits zahlungsunfähig war und dies dem FA bekannt war.

Fundstelle(n):
EFG 2005 S. 2
DAAAB-27197

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FG Baden-Württemberg, Beschluss v. 30.08.2004 - 1 V 49/03

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