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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 14 K 214/99 EFG 2005 S. 156

Gesetze: UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1, UStG § 14 Abs. 1 Nr. 2

Umsatzsteuer 1991 bis 1993 der KG

Zum Vorsteuerabzug einer KG bei Anpachtung einer Gaststätte durch die Komplementärin

Leitsatz

Eine KG kann die Vorsteuern aus einem von ihrer Komplementärin geschlossenen Gaststätten-Pachtvertrag nicht abziehen, wenn nur die Komplementärin Vertragspartnerin der Brauerei ist, die Brauerei keinerlei Vertragsbeziehungen mit der KG eingehen wollte und somit nur die Komplementärin Leistungsempfängerin des Pachtvertrages ist. Dass die KG die der Brauerei gehörende Gaststätte tatsächlich für ihren Betrieb nutzt, ist insoweit unerheblich.

Fundstelle(n):
EFG 2005 S. 156
EFG 2005 S. 156 Nr. 2
VAAAB-27191

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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 09.06.2004 - 14 K 214/99

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