BetrVG § 41

Zweiter Teil: Betriebsrat, Betriebsversammlung, Gesamt- und Konzernbetriebsrat

Dritter Abschnitt: Geschäftsführung des Betriebsrats

§ 41 Umlageverbot

Die Erhebung und Leistung von Beiträgen der Arbeitnehmer für Zwecke des Betriebsrats ist unzulässig.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
EAAAB-27123