SGB I § 6

Erster Abschnitt: Aufgaben des Sozialgesetzbuchs und soziale Rechte

§ 6 Minderung des Familienaufwands

Wer Kindern Unterhalt zu leisten hat oder leistet, hat ein Recht auf Minderung der dadurch entstehenden wirtschaftlichen Belastungen.

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JAAAB-27117