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FG Baden-Württemberg 26.05.1993 6 K 151/92
Einkommensteuer; | Bedürftigkeitsbescheinigung gem. § 33a Abs. 1 EStG
Eine Bedürftigkeitsbescheinigung i. S. des § 33a Abs. 1 EStG muß in deutscher Sprache erkennen lassen, wann sie ausgestellt wurde und auf wen und auf welches Jahr sie sich bezieht (FG Baden-Württemberg, Außensenate Stuttgart, Urt. v. - 6 K 151/92).