FStrPrivFinG § 8

§ 8 Schuldner der Mautgebühr

1Schuldner der Mautgebühr (Schuldner) ist, wer

  1. über den Gebrauch des Fahrzeuges bestimmt,

  2. das Fahrzeug führt,

  3. Halter des Fahrzeuges ist.

2Mehrere Schuldner haften als Gesamtschuldner.

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PAAAB-75450