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FG Köln Urteil v. - 3 K 2431/98 EFG 2001 S. 1142 Nr. 17

Gesetze: EStG § 15a Abs 3 Satz 1, EStG § 21 Satz 2, EStG § 15a Abs 3

Personengesellschaften:

Einlageminderungsgewinn bei einer (nur) vermögensverwaltenden KG

Leitsatz

1) Die Veräußerung eines Teilkommanditanteils an einer (nur) vermögensverwaltenden KG führt nicht zu einem Einlageminderungsgewinn i.S. des § 15a Abs. 3 Satz 1 EStG.

2) Ein Einlageminderungsgewinn ensteht nur dann, wenn es bei der KG zu einer Vermögens- und/oder Haftungsminderung kommt, weil die Gesellschaft dem nur beschränkt haftenden Kommanditisten Mittel aus dem Gesellschaftsvermögen zuwendet.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStRE 2001 S. 1272 Nr. 23
EFG 2001 S. 1142 Nr. 17
KÖSDI 2002 S. 13123 Nr. 1
AAAAB-26897

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FG Köln, Urteil v. 05.04.2001 - 3 K 2431/98

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