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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 1 K 3477/02 E EFG 2004 S. 1838

Gesetze: EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2, KStG § 8 Abs. 3 Satz 2

Umsatzsteuer als Teil der einkommensteuerlich zu erfassenden Vermögensmehrung einer verdeckten Gewinnausschüttung aufgrund unangemessener Provisionszahlungen

Leitsatz

Bei der einkommensteuerlichen Erfassung einer verdeckten Gewinnausschüttung aufgrund unangemessener Provisionszahlungen als Einkünfte aus Kapitalvermögen ist die auf den Nettobetrag entfallende Umsatzsteuer unabhängig davon als Teil der Vermögensmehrung des Gesellschafters zu berücksichtigen, dass sie wegen des Vorsteuerabzuges bei der ausschüttenden Gesellschaft nicht zu einer Vermögensminderung geführt hat.

Fundstelle(n):
DB 2005 S. 196 Nr. 4
DStRE 2004 S. 1348 Nr. 22
EFG 2004 S. 1838
EFG 2004 S. 1838 Nr. 24
INF 2004 S. 804 Nr. 21
QAAAB-26870

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 18.06.2004 - 1 K 3477/02 E

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