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FG München 26.05.2004 9 K 4059/03, NWB 40/2004 S. 315

Einkommensteuer | Kindergeld bei Praktikum auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz (§ 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG)

Das entschieden, dass ein Praktikum des Kindes nur dann als Berufsausbildung i. S. von § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG anzuerkennen ist, wenn ein Bezug zu einem ernsthaft angestrebten Berufsziel glaubhaft gemacht wird. Als Ausbildungsplatz suchend gem. § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c EStG berücksichtigungsfähig sind auch Kinder, die unmittelbar vor der Bewerbung § 32 Abs. 4 Satz 1 EStG nicht erfüllen und eine geringfügige Beschäftigung ausüben. Nur eine Vollzeiterwerbstätigkeit würde eine Gewährung von Kindergeld ausschließen. Bloße Informationsgespräche bei der Berufsberatung der Bundesagentur für Arbeit genügen nicht für ein ernsthaftes Bemühen um einen Ausbildungsplatz.

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