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BFH 26.03.1993 III R 9/92
Einkommensteuer; | Aufwendungen der Eltern für den Erwerb der Fahrerlaubnis für ein steh- und gehbehindertes Kind (§§ 33, 33b EStG)
Aufwendungen, die Eltern für den Erwerb der Fahrerlaubnis ihrer schwer steh- und gehbehinderten Tochter tragen, sind entsprechend dem als agw. Belastung anzuerkennen. Sie können neben dem Pauschbetrag für Körperbehinderte (§ 33b EStG) abgezogen werden.