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Handelsrecht | Recht des Registergerichts zur Bestimmung der Veröffentlichungsblätter
Die vom Registergericht nach § 11 HGB vorgenommene Bestimmung derjenigen Blätter, in denen die Eintragungen in das Handelsregister bekannt gemacht werden sollen, berechtigen einen insofern nicht berücksichtigten Zeitungsverlag mangels eigener Rechtsbetroffenheit nicht zu einer diesbezüglichen Anfechtung dieser Entscheidung. Beschwerdebefugt wäre insoweit allein die örtliche IHK, der im Verfahren zur Bestimmung der Amtsblätter ein Beteiligungsrecht zusteht ( I-3Wx 69/04).