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BFH 09.06.1993 I R 81/92

Doppelbesteuerung; | Arbeitslohn (Sonderzahlungen) in Belgien (Art. 15, 23 Abs. 1 Nr. 1 DBA-Belgien)

Bei einem Stpfl., der seinen Wohnsitz in der BRD hat und für einen inländ. ArbG ausschließlich in Belgien tätig ist, sind die Sonderzahlungen, die er von seinem ArbG zur Abgeltung von Ansprüchen auf Urlaub und Freizeitausgleich empfängt, ebenso wie die laufenden Einkünfte aus der in Belgien im Rahmen dieses Arbeitsverhältnisses ausgeübten unselbständigen Tätigkeit in der BRD von der ESt befreit (). Gem. Art. 23 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 DBA-Belgien schränkt die vorgenannte Befreiung das Recht der Bundesrepublik nicht ein, die befreiten Einkünfte bei der Festsetzung des ESt-Satzes zu berücksichtigen.

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