TKG § 77
Teil 5: Vergabe von Frequenzen, Nummern und Wegerechten
Abschnitt 3: Wegerechte und Mitnutzung [1]
Unterabschnitt 1: Wegerechte [2]
§ 77 Ersatzansprüche
Die Verjährung der auf den §§ 70 bis 76 beruhenden Ansprüche richtet sich nach den Regelungen über die regelmäßige Verjährung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch.
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PAAAB-26464