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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 4 K 2085/01 EFG 2004 S. 1467

Gesetze: ErbStG § 10 Abs. 6 Satz 5, ErbStG § 13a

Zur anteiligen Kürzung des als Nachlassverbindlichkeit geltend gemachten Pflichtteilsanspruchs, wenn nach § 13a ErbStG teilweise steuerbefreite Anteile an einer Kapitalgesellschaft zum Nachlass gehören

Leitsatz

Gehören zum Nachlass nach § 13a ErbStG teilweise steuerbefreite Anteile an einer Kapitalgesellschaft, so ist der als Nachlassverbindlichkeit geltend gemachte Pflichtteilsanspruch gemäß § 10 Absatz 6 Satz 5 ErbStG verhältnismäßig zu kürzen.

Bei der Verhältnisrechnung ist von den Verkehrswerten auszugehen (entgegen H 31 ErbSt-Handbuch 2003).

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStRE 2004 S. 1157 Nr. 19
EFG 2004 S. 1467
EFG 2004 S. 1467 Nr. 19
ZAAAB-26144

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 03.06.2004 - 4 K 2085/01

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