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FG Münster Urteil v. - 7 K 3336/03 Kg EFG 2004 S. 1779

Gesetze: EStG § 23 Abs 3, EStG § 23 Abs 3 S 9, EStG § 32, EStG § 32 Abs 4, EStG § 32 Abs 4 S 2, EStG § 23

Kindergeld:

Verrechenbarkeit zurückgetragener Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften bei den zu berücksichtigenden Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften des Rücktragsjahres

Leitsatz

Positive Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften eines Jahres sind für Zwecke der Ermittlung der anzurechnenden Einkünfte des Kindes nach § 32 Abs. 4 S. 2 EStG mit rücktragsfähigen negativen Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften des Folgejahres i.S.v. § 23 Abs. 3 S. 9 EStG verrechenbar.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
EFG 2004 S. 1779
EFG 2004 S. 1779 Nr. 23
UAAAB-26137

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Nutzungsdauer:
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FG Münster, Urteil v. 14.07.2004 - 7 K 3336/03 Kg

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