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FG Köln 28.6.2001 7 K 8690/99, IWB 17/2004 S. 879

Einkommensteuer | Schulgeldzahlungen bei Schulen im Bereich der EG

Schulgeld für den Besuch einer staatlichen Schule in Großbritannien ist nicht als Sonderausgabe abziehbar. § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG verstößt nicht gegen EG-Recht – Anschluss an , BStBl II 1997, S. 617 (, EFG 2004, S. 1044). • Hinweis: Der Kl. machte das Schulgeld für eine staatliche Schule in England, die sein Sohn im Streitjahr 1998 besuchte hatte, als Sonderausgabe geltend. Nach § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG ist Schulgeld nur dann als Sonderausgabe abziehbar, wenn es für den Besuch einer staatlich genehmigten oder nach Landesrecht anerkannten allgemein bildenden Ersatzschule oder einer nach Landesrecht anerkannten allgemein bildenden Ergänzungsschule geleistet wird. Schulgeld für den Besuch einer Schule im Ausland – auch in der EU – ist somit nicht als Sonderausgabe abziehbar....BStBl II 1997, S. 617

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