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IWB Nr. 17 vom Seite 849 Fach 11 Europäische -Gemeinschaften Gr. 3 Seite 294

Harmonisierung der Rechnungslegung in der EU

von Prof. Karel van Hulle, Brüssel (Leiter des Referates für Rechnungslegung und Abschlussprüfung der Generaldirektion Binnenmarkt der Europäischen Kommission. Die in diesem Beitrag geäußerten Meinungen binden nur den Autor.)

I. Einleitung

Die Existenz vergleichbarer Finanzinformationen über die wichtigsten Unternehmen in den einzelnen Mitgliedstaaten ist unbestritten von größter Bedeutung für die Schaffung eines echten Binnenmarkts. Diese fördert sowohl den grenzüberschreitenden Handelsverkehr als auch die grenzüberschreitende Zusammenarbeit. Ferner trägt sie dazu bei, dass die betroffenen Unternehmen den gleichen Wettbewerbsbedingungen unterliegen und ermöglicht somit das Zustandekommen eines effizienten gemeinschaftlichen Kapitalmarkts.

Die Harmonisierung der Rechnungslegungsvorschriften in der EU soll, als einer der wesentlichen Bestandteile der Harmonisierung des europäischen Gesellschaftsrechts, zur Errichtung und Ausgestaltung des europäischen Binnenmarkts für Finanzdienstleistungen beitragen.

Mit dem bislang eingeschlagenen Weg der Harmonisierung wurde keine bloße Vereinheitlichung der Rechnungslegungsvorschriften beabsichtigt. S. 850 Diese ist aufgrund der verschiedenen Rechnungslegungstraditionen in der EU kurzfristig auch gar nicht durchführbar. Deshalb gilt vielmehr die Maxime, dass die unterschiedlichen Traditionen die Chance erhalten müssen, langsam zu konvergier...

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