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BVerwG 29.04.2004 3 C 27/03, NWB 37/2004 S. 296

Landwirtschaft | Versäumung der Anmeldefrist für EG-Agrarbeihilfen wegen höherer Gewalt

Höhere Gewalt i. S. des europäischen Gemeinschaftsrechts setzt voraus, dass der Nichteintritt einer Tatsache auf Umständen beruht, die vom Willen desjenigen, der sich hierauf beruft, unabhängig sowie ungewöhnlich und unvorhersehbar sind und deren Folgen trotz aller Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können. Der Verlust einer Briefsendung auf dem Postwege kommt als ein Fall höherer Gewalt i. S. des Gemeinschaftsrechts in Betracht ().

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