Auflösung des Finanzamtes Chemnitz-Land
Zum wird das Finanzamt Chemnitz-Land aufgelöst. Zu diesem Zeitpunkt ergeben sich folgende Zuständigkeitsänderungen:
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Gemeinde | Neu zuständiges Finanzamt |
Augustusburg | Freiberg |
Eppendorf | Freiberg |
Falkenau | Freiberg |
Flöha | Freiberg |
Frankenstein | Freiberg |
Gahlenz | Freiberg |
Leubsdorf | Freiberg |
Niederwiesa | Freiberg |
Oederan | Freiberg |
Limbach-Oberfrohna | Hohenstein-Ernstthal |
Niederfrohna | Hohenstein-Ernstthal |
Burgstädt | Mittweida |
Claußnitz | Mittweida |
Hartmannsdorf | Mittweida |
Mühlau | Mittweida |
Taura | Mittweida |
Damit wird das Finanzamt Freiberg einheitlich die Aufgaben für den gesamten Landkreis Freiberg, das Finanzamt Hohenstein-Ernstthal für den gesamten Landkreis Chemnitzer Land und das Finanzamt Mittweida für den gesamten Landkreis Mittweida übernehmen.
Weiterhin wechselt die Zuständigkeit für die Feuerschutz- und Versicherungsteuer sowie Rennwett- und Lotteriesteuer vom Finanzamt Chemnitz-Land an das Finanzamt Chemnitz-Mitte.
Dies gilt auch für die internen Verteileraufgaben für Vollstreckungsersuchen des Regierungspräsidiums Chemnitz und der Hauptkasse des Freistaates Sachsen.
Die Vorbereitung und Durchführung des Umzuges erfolgt in der Zeit vom 22. Oktober bis . Die neue Finanzamtszuständigkeitsverordnung tritt zum in Kraft.
Um mehrmalige Aktenabgaben innerhalb kurzer Zeit zu vermeiden, ist ab keine offensichtlich von oben genannten Strukturänderungen betroffenen Fälle mehr an das Finanzamt Chemnitz-Land abzugeben.
Mit Zustimmung des Steuerpflichtigen sollten offene Vorgänge noch im bisherigen Finanzamt bearbeitet bzw. der Fall bereits vorzeitig unmittelbar an die Finanzämter Freiberg, Hohenstein-Ernstthal bzw. Mittweida abgegeben werden.
Oberfinanzdirektion Chemnitz v. - O 2100 - 22/9 - St 11
Fundstelle(n):
FAAAB-25974