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BFH 15.06.2004 VIII R 38/03, NWB 36/2004 S. 285

Einkommensteuer | Haushaltsfreibetrag nach § 32 Abs. 7 EStG in 2003 nach BFH-Auffassung nichtig

Mit Gerichtsbescheid v. vertritt der BFH im Verfahren VIII R 38/03 die Auffassung, dass die Gewährung eines Haushaltsfreibetrags nach § 32 Abs. 7 EStG im Jahr 2003 nur an Nichtverheiratete mit Kindern höchstwahrscheinlich mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig – und nicht lediglich verfassungswidrig – sei. Dennoch scheiterte der verheiratete Kläger mit Kindern mit seinem Antrag, diesen Freibetrag ebenfalls zu erhalten, da der BFH der Überzeugung ist, dass eine Nachbesserung des Gesetzgebers jedenfalls nicht in der Weise erfolgen wird, dass der Freibetrag auch an Verheiratete mit Kindern gewährt wird. Damit komme eine Richtervorlage an das BVerfG nicht in Betracht. Der Kläger hat gegen den Gerichtsbescheid den Antrag auf mündliche Verhandlung nach § 90a Abs. 2 FGO gestellt. Der Gerichtsbescheid gilt damit als nicht ergangen.

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