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FG Bremen 10.03.2004 2 K 47/03 (2), IWB 16/2004 S. 873

Außensteuerrecht | keine Erstattung von Kapitalertragsteuern bei rechtsmissbräuchlicher Gestaltung

Eine stille Gesellschafterin kann eine Erstattung der Steuern auf Kapitalerträge aus einer Beteiligung an einem Handelsgewerbe nicht beanspruchen, wenn die Beteiligung als eine rechtsmissbräuchliche Zwischenschaltung ausländischer Gesellschaften anzusehen ist (, rkr., EFG 2004, S. 942). • Hinweis: Die Klin., eine Kapitalgesellschaft mit Sitz in der Schweiz, bezog aus einer stillen Beteiligung an einem deutschen Unternehmen (K-Gruppe) Gewinnausschüttungen. Die Klin. und die K-Gruppe standen (jedenfalls ab 1967) zu 100 v. H. im wirtschaftlichen Eigentum des beschränkt steuerpflichtigen Kaufmanns HDK. Sämtliche Gewinnausschüttungen an die Klin. flossen somit dem Kaufmann HDK zu. Nach Aufdeckung der Gestaltung rechnete das FA die stille Betei...

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