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VG Aachen 19.03.2004 7 K 480/04, NWB 35/2004 S. 280

Verbandsrecht | IHK-Beitragspflicht und faktische Sitzverlegung

Das VG Aachen hebt in seinem Urt. v. 19. 3. 2004 - 7 K 480/04 (GewArch 2004, 305) hervor, dass eine (grundbesitzverwaltende) KG, die im Bereich einer IHK weder eine gewerbliche Niederlassung noch eine Betriebsstätte oder Verkaufsstelle unterhält, auch dann nicht beitragspflichtig sei, wenn sie ursprünglich im Bereich der IHK ansässig war und die faktische Verlegung ihres Sitzes ins benachbarte Ausland weder dem Handelsregister angezeigt noch der Gesellschaftsvertrag entsprechend geändert wurde. Das VG betont in diesem Zusammenhang ferner, dass zwar durch die Veranlagung zur Gewerbesteuer durch die FinBeh. eine Vermutung dafür begründet werde, dass eine Betriebsstätte i. S. des § 2 Abs. 1 IHKG vorliege, die IHK aber an den im Rahmen der Veranlagungsprüfung zur Gewerbesteuer erforderlichen Feststellungen d...

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