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Abgabenordnung; | einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung bei Gesellschafterwechsel (§ 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AO)
Nach dem ist in die gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte, an denen mehrere Personen beteiligt sind, auch der Gewinn einzubeziehen, den ein Gesellschafter aus der Veräußerung seines Mitunternehmeranteils am ersten Tag des Wj erzielt. Die Entscheidung enthält Ausführungen zur Zurechnung des Veräußerungsgewinns bei Übertragung eines Gesellschaftsanteils im Jahreswechsel sowie zur Identität der PersGes, zum Umfang der Gewinnfeststellung und zur Wahrung des Steuergeheimnisses bei einem Gesellschafterwechsel.