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FG München Urteil v. - 15 K 2230/02

Gesetze: EStG § 3 Nr. 14, EStG § 33a, EStG § 32a Abs. 1 S. 2 Nr. 1

Keine Kürzung der steuerpflichtigen Erwerbsunfähigkeitsrente um Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge des Rentners

Besuchs- und Telefonkosten grundsätzlich keine außergewöhnliche Belastung

Steuerfreistellung Existenzminimum

Einkommensteuer 1997

Leitsatz

1) Bei der Ermittlung des Ertragsanteils einer Erwerbsunfähigkeitsrente dürfen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge des Rentners nicht abgezogen werden.

2) Aufwendungen für Besuche beim und Telefongespräche mit dem Unterhaltsempfänger stellen grundsätzlich keine außergewöhnliche Belastung dar.

3) § 32a Abs. 1 S. 2 Nr. 1 EStG gewährleistet für den Veranlagungszeitraum 1997 die Steuerfreistellung des Existenzminimums.

Fundstelle(n):
EAAAB-25448

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FG München, Urteil v. 12.07.2004 - 15 K 2230/02

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