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BFH 16.06.2004 X R 22/00, NWB 34/2004 S. 269

Einkommensteuer | Schuldzinsen und andere Grundstücksaufwendungen bei Veräußerung eines Grundstücks innerhalb der Spekulationsfrist (§ 9, § 10e Abs. 6, § 22 Nr. 2, § 23 EStG)

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Wird ein Gebäude, das zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden sollte, vor dem Selbstbezug und innerhalb der Spekulationsfrist des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG wieder veräußert, mindern nur solche Schuldzinsen aus der Fremdfinanzierung des Grundstückserwerbs und andere Grundstücksaufwendungen den Spekulationsgewinn, die auf die Zeit entfallen, in welcher der Stpfl. bereits zum Verkauf des Objekts entschlossen war (Anschluss an das Senatsurt. v. - X R 150/88, BFH/NV 1991 S. 237). (2) Durch ein Darlehen verursachte Finanzierungskosten hängen unmittelbar mit der Anschaffung oder Herstellung der Wohnung i. S. des § 10e Abs. 6 EStG zusammen, wenn das Darlehen zur Finanzierung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Wohnung aufgenommen worden ist. Die Darlehensmittel müssen ...BStBl 1997 II S. 454BStBl 1999 II S. 353

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