FinMin Schleswig-Holstein - VI 325 - S 2744 - 018

Ertragsteuerliche Behandlung von Baukostenzuschüssen bei Energieversorgungsunternehmen

Die ertragsteuerliche Behandlung von Baukostenzuschüssen bei Energieversorgungsunternehmen ist von den Einkommensteuerreferatsleitern der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder erneut erörtert worden. Im Ergebnis wurden folgende Beschlüsse gefasst:

  1. Die in dem (KSt-Kartei, § 4 KStG, Karte C 4.2) enthaltene Übergangsregelung zur ertragsteuerlichen Behandlung von Baukostenzuschüssen ist bei Energieversorgungsunternehmen auch dann anzuwenden, wenn die Zuschusszahlungen nicht durch Energieabnehmer, sondern von Windkraftanlagenbetreibern (Energielieferanten) erfolgen.

  2. Als Energieversorgungsunternehmen im Sinne des o.g. BMF-Schreibens sind insbesondere Strom-, Wasser-, Fernwärme- und Gasversorger anzusehen.

  3. Die nach der Altregelung (s. – St 141/S 2137A – St 113 –, KSt-Kartei, § 4 KStG, Karte C 4.1) gebildeten passiven Rechnungsabgrenzungsposten können – in analoger Anwendung der R 34 Abs. 2 Satz 5 EStR – vor Ablauf des Auflösungszeitraums aufgelöst werden; dies allerdings nur unter der Voraussetzung, dass der Rechnungsabgrenzungsposten in vollem Umfang aufgelöst wird. Ein Wahlrecht, den Rechnungsabgrenzungsposten auf einen anderen (kürzeren) Zeitraum zu verteilen, besteht nicht.

FinMin Schleswig-Holstein v. - VI 325 - S 2744 - 018

Fundstelle(n):
GAAAB-25148