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IWB Nr. 15 vom Seite 705 Fach 3 Deutschland Gr. 3 Seite 1414

Ansparabschreibung gem. § 7g Abs. 3 EStG im Outbound-Fall

von WP/StB Dipl.-Kfm. Johannes Weßling, M.I.Tax, Partner und StB Dipl.-Finanzwirt Marco Romswinkel, M.I.Tax, Mitarbeiter, Sozietät Lauscher Rechtsanwälte Notar Wirtschaftsprüfer Steuerberater, Greven

I. Einleitung

Eine beim FG Münster durch die Verf. eingelegte und vom Finanzamt angenommene Sprungklage (FG Münster, 6 K 6539/03 F) gibt Gelegenheit einen überaus interessanten Steuereffekt der Ansparabschreibung gem. § 7g Abs. 3 EStG im Outbound-Fall zu diskutieren.

II. Grundlagen der Ansparabschreibung

1. Grundsätzliche Regelung

Gem. § 7g Abs. 3 EStG ist es Steuerpflichtigen möglich, für die künftige Anschaffung bzw. Herstellung von Wirtschaftsgütern eine den Gewinn mindernde Rücklage zu bilden. Die Rücklage darf 40 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten der voraussichtlich (zum Begriff „voraussichtlich” vgl. , DStR 2002, S. 672; Weßling/Romswinkel, DStR 2004, S. 709) bis zum Ende des zweiten auf die Bildung folgenden Wirtschaftsjahres angeschafften oder hergestellten Wirtschaftsgüter betragen. Die maximale Höhe der Rücklage beträgt 154 000 €.

Beispiel 1:

Der im Inland unbeschränkt Steuerpflichtige A betreibt ein Einzelunternehmen und beabsichtigt zum in den Jahren 2005 und 2006 Anschaffungen i. H. von insgesamt 200 000 €.

Lösung 1:

Im Jahre 2004 kann A eine den Gewinn mindernde Rücklage i. H. von 80 000 € bilden.

2. Vorauss...

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