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NWB Nr. 33 vom Seite 2571 Fach 7a Seite 545

Rechtsprechung des EuGH zur Umsatzsteuer im Jahr 2003

von Richter am BFH Dr. Wolfram Birkenfeld, München

I. Entwicklungen

Der EuGH entscheidet in Umsatzsteuersachen auf Vorlage eines nationalen Finanzgerichts, wenn dieses ihm eine nach seiner Ansicht entscheidungserhebliche Rechtsfrage über die Auslegung und/oder Gültigkeit von Gemeinschaftsrecht vorlegt oder über Vertragsverletzungsklagen. Dabei verklagt die EU-Kommission einen Mitgliedstaat, weil dieser primäres oder sekundäres Gemeinschaftsrecht, somit aus dem EG-Vertrag abgeleitetes Recht, verletzt.

Der EuGH hat das Umsatzsteuerrecht unter diesen Bedingungen im Berichtszeitraum maßgeblich fortgebildet. Zu den bereits vorhandenen rund 300 Entscheidungen sind 20 weitere getreten. Auffallend ist, dass die Fälle schwieriger geworden sind und die Antworten des EuGH länger auf sich warten lassen.

Grundlegende Änderungen auf die deutsche Rechtspraxis bewirken fast alle Entscheidungen in Umsatzsteuersachen, die von deutschen Gerichten (überwiegend vom BFH) vorgelegt worden sind. Die durch das Gemeinschaftsrecht zugelassene Möglichkeit, Wohnräume dem Unternehmen zuzuordnen, konnte nicht überraschen. Dass das Wohnen aber unter diesen Umständen ein steuerpflichtiger Umsatz und dass deswegen auch für die A...

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Rechtsprechung des EuGH zur Umsatzsteuer im Jahr 2003

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