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NWB Nr. 33 vom Seite 2549

Neue Kommunikationsmöglichkeiten in der Justiz

Das Bundeskabinett hat am den Entwurf eines Justizkommunikationsgesetzes beschlossen. Der Gesetzentwurf regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen, unter denen die Prozessbeteiligten ihre Schriftsätze statt in Papierform künftig elektronisch bei Gericht einreichen können. Das Gesetz ist Teil der Initiative Bund/Online 2005, in der sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt hat, bis 2005 alle internetfähigen Dienstleistungen online bereitzustellen.

Die für die elektronische Kommunikation notwendige Technik ist sowohl bei Gerichten wie auch bei der Anwaltschaft weitgehend vorhanden oder kann mit einem vergleichsweise geringen Aufwand beschafft werden. Anwältinnen und Anwälte müssen sich neben einem PC lediglich eine Signaturkarte und die dazugehörige Software beschaffen. Das Gericht richtet einen elektronischen Gerichtsbriefkasten ein, an den der Anwalt seine elektronisch signierten Schriftsätze über das Gericht schicken kann. Dort wird automatisch eine Eingangsbestätigung als Antwort generiert – damit ist dieser Kommunikationsweg genauso sicher wie ein Einschreiben, aber sehr viel schneller.

Auch für die Justiz ist der elektronische Rechtsverkehr attraktiv, weil er Abläufe vereinfacht u...

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