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FG Münster Urteil v. - 1 K 1644/03 E EFG 2004 S. 1594

Gesetze: EStG § 7g Abs 3, EStG § 7g

Einkünfteermittlung:

Ansparrücklage bei Betriebsverpachtung

Leitsatz

Eine Ansparrücklage kann nicht gebildet werden, wenn die behauptete Investition zum maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt nicht mehr möglich ist, weil die wesentlichen Teile des Anlagevermögens bereits verpachtet sind und kein vernünftiger wirtschaftlicher Grund ersichtlich ist, weshalb der Steuerpflichtige bei normaler Vertragsabwicklung Investitionen in das bewegliche Anlagevermögen tätigen sollte.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DB 2005 S. 2 Nr. 34
DStRE 2006 S. 131 Nr. 3
EFG 2004 S. 1594
EFG 2004 S. 1594 Nr. 21
HAAAB-24945

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FG Münster, Urteil v. 12.05.2004 - 1 K 1644/03 E

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