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Sächsisches FG Urteil v. - 6 K 419/02 EFG 2004 S. 1593

Gesetze: EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 EStG § 13EStG § 34b

Keine zu einer Teilwertabschreibung berechtigende dauernde Waldwertminderung wegen Durchforstung und Einschlag

Bewertung eines Waldbestandes

Leitsatz

1. Weder eine im Rahmen der Bestandspflege vorgenommene Jungdurchforstung von 63 Festmetern noch der Eicheneinschlag von rund 19 Festmetern stellen einen zu einer dauernden Wertminderung des stehenden Holzes führenden Kahlschlag wesentlicher Flächen dar, der zu einer Teilwertabschreibung berechtigt.

2. Das stehende Holz zählt zu den nicht abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, wobei der gesamte Waldbestand oder ein nach objektiven Kriterien abgrenzbarer Teil des stehenden Waldes nicht aber der einzelne Baum das Wirtschaftsgut bildet.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DB 2005 S. 10 Nr. 34
EFG 2004 S. 1593
EFG 2004 S. 1593 Nr. 21
KÖSDI 2004 S. 14430 Nr. 12
LAAAB-24721

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Sächsisches FG, Urteil v. 12.05.2004 - 6 K 419/02

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