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FG Münster Urteil v. - 3 K 1433/02 Erb EFG 2004 S. 1309

Gesetze: ErbStG § 13a Abs 5, ErbStG § 13a Abs 5 Nr 1, ErbStG § 13a

Erbschaftsteuer:

Fortfall der Begünstigungen für Betriebsvermögen bei Veräußerung eines Erbteils an die Miterben innerhalb der Behaltensfrist des § 13a Abs. 5 ErbStG

Leitsatz

Die Veräußerung eines Erbteils an die Miterben innerhalb von fünf Jahren nach dem Erbfall löst bezüglich des zugehörigen Betriebsvermögens nicht den Nachsteuertatbestand des § 13a Abs. 5 Nr. 1 ErbStG aus.

Fundstelle(n):
EFG 2004 S. 1309
EFG 2004 S. 1309 Nr. 17
RAAAB-24706

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FG Münster, Urteil v. 03.06.2004 - 3 K 1433/02 Erb

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