Ausnahme vom Zusammenballungsprinzip bei gestreckten Schadensbildern
Leitsatz
1) Rechtsgrundlage für eine Entschädigungsleistung kann auch ein gesetzlicher Schadensersatzanspruch sein, im Streitfall ein
Amtshaftungsanspruch.
2) Für die Entschädigungsqualität gesetzlicher Schadensersatzansprüche ist unerheblich, ob der Berechtigte im Rahmen von Vergleichsverhandlungen
unter nicht unerheblichem rechtlichen, wirtschaftlichen oder tatsächlichen Druck steht.
3) Wird nach einem langen Zeitraum - im Streitfall 15 Jahre - und auf verschiedenen Urteilen der Zivilgerichtsbarkeit beruhenden
Zahlungen ein Abfindungsvergleich mit einer abschließenden Abfindungszahlung geschlossen (gestrecktes Schadensbild), ist eine
Ausnahme vom Zusammenballungsprinzip zuzulassen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2004 S. 1604 EFG 2004 S. 1604 Nr. 21 KÖSDI 2004 S. 14437 Nr. 12 HAAAB-24689
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