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FG Köln Urteil v. - 2 K 3877/02 EFG 2004 S. 1622

Gesetze: EStG § 19 Abs 1 Nr 1, LStDV § 2 Abs 1, EStG § 19 Abs 1

Arbeitnehmer:

Kostenübernahme für Raucherentwöhnung steuerpflichtiger Arbeitslohn

Leitsatz

Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten für Raucherentwöhnung in Form von Aufwand für Raucherentwöhnungskurse, Nikotinpflaster/-kaugummi, Akupunktur und Tabletten, so handelt es sich um steuerpflichtigen Arbeitslohn seiner Arbeitnehmer, weil dabei auch deren private Erhaltung der Gesundheit ins Gewicht fällt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2004 S. 1622
EFG 2004 S. 1622 Nr. 21
DAAAB-24686

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FG Köln, Urteil v. 24.06.2004 - 2 K 3877/02

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