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FG Köln Urteil v. - 15 K 802/03 EFG 2004 S. 1522

Gesetze: EStG § 19 Abs 1, EStG § 19 Abs 1 S 1, EStG § 19 Abs 1 S 1 Nr 1, LStDV § 2, LStDV § 2 Abs 2, LStDV § 2 Abs 2 Nr 3, EStG § 19

Arbeitnehmer:

Ausgleichsbetrag des Arbeitgebers bei Umstellung der Zusatzversorgung kein steuerpflichtiger Arbeitslohn

Leitsatz

Die Zahlung von Ausgleichsbeträgen, die der Schließung von Deckungslücken - bedingt durch die Systemumstellung im Bereich der betrieblichen Altersversorgung vom Umlage-Abschnittsdeckungsverfahren zur kapitalgedeckten Beitragsfinanzierung - dienen, stellt bei den Arbeitnehmern keinen steuerpflichtigen Arbeitslohn dar.

Fundstelle(n):
DStRE 2004 S. 1129 Nr. 19
EFG 2004 S. 1522
EFG 2004 S. 1522 Nr. 20
JAAAB-24684

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FG Köln, Urteil v. 03.06.2004 - 15 K 802/03

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