Ausgleichsbetrag des Arbeitgebers bei Umstellung der Zusatzversorgung kein steuerpflichtiger Arbeitslohn
Leitsatz
Die Zahlung von Ausgleichsbeträgen, die der Schließung von Deckungslücken - bedingt durch die Systemumstellung im Bereich
der betrieblichen Altersversorgung vom Umlage-Abschnittsdeckungsverfahren zur kapitalgedeckten Beitragsfinanzierung - dienen,
stellt bei den Arbeitnehmern keinen steuerpflichtigen Arbeitslohn dar.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2004 S. 1129 Nr. 19 EFG 2004 S. 1522 EFG 2004 S. 1522 Nr. 20 JAAAB-24684
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