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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 3 K 54/99 EFG 2004 S. 1496

Gesetze: BewG 1991 § 105 Abs. 1 Nr. 2, BewG 1991 § 103, BewG 1991 § 95, AO 1977 § 361, AO 1977 § 204, AO 1977 § 88

Abzugsfähigkeit von der Vollziehung ausgesetzter Steuerverbindlichkeiten bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens als Betriebsschuld

Keine Rückbeziehung einer erst nach dem Bewertungsstichtag erzielten tatsächlichen Verständigung für die Berücksichtigungsfähigkeit einer Steuerschuld

Leitsatz

1. Steuerschulden, die am Bewertungsstichtag festsetzt sind, sind bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens auch dann zu berücksichtigen, wenn trotz im Einspruchsverfahren gewährter Aussetzung der Vollziehung mit einer Inanspruchnahme wahrscheinlich zu rechnen war, weil die Aussetzung der Vollziehung keine erheblichen oder gar überwiegenden Erfolgsaussichten indizierte.

2. Ein erst einige Zeit nach dem Bewertungsstichtag im Rahmen des Rechtsbehelfs- bzw. Klageverfahrens erzieltes, für den Steuerpflichtigen günstiges Ergebnis einer tatsächlichen Verständigung ist nicht auf den Bewertungsstichtag zurückzubeziehen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2004 S. 1496
EFG 2004 S. 1496 Nr. 20
RAAAB-24664

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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 22.05.2003 - 3 K 54/99

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