Abzugsfähigkeit von der Vollziehung ausgesetzter
Steuerverbindlichkeiten bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens
als Betriebsschuld
Keine Rückbeziehung einer erst nach dem
Bewertungsstichtag erzielten tatsächlichen Verständigung für die
Berücksichtigungsfähigkeit einer Steuerschuld
Leitsatz
1. Steuerschulden, die am
Bewertungsstichtag festsetzt sind, sind bei der Einheitsbewertung des
Betriebsvermögens auch dann zu berücksichtigen, wenn trotz im
Einspruchsverfahren gewährter Aussetzung der Vollziehung mit einer
Inanspruchnahme wahrscheinlich zu rechnen war, weil die Aussetzung der
Vollziehung keine erheblichen oder gar überwiegenden Erfolgsaussichten
indizierte.
2. Ein erst einige Zeit nach dem
Bewertungsstichtag im Rahmen des Rechtsbehelfs- bzw. Klageverfahrens erzieltes,
für den Steuerpflichtigen günstiges Ergebnis einer tatsächlichen
Verständigung ist nicht auf den Bewertungsstichtag zurückzubeziehen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2004 S. 1496 EFG 2004 S. 1496 Nr. 20 RAAAB-24664
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Online-Dokument
FG Baden-Württemberg, Urteil v. 22.05.2003 - 3 K 54/99
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