BMF - IV A 5 - InvZ 1000 - 106/03 BStBl 2003 I 454

Nutzungsüberlassung innerhalb des Verbleibenszeitraums (§ 5 Abs. 2 Satz 1 InvZulG 1993)

Bezug: (BStBl 2003 II S. 776)

Der (a. a. O.) entgegen der in Tz. 21 des (BStBl 1993 I S. 904) vertretenen Rechtsauffassung entschieden, dass es nicht erforderlich sei, dass bei einer Nutzungsüberlassung innerhalb des Verbleibenszeitraums der Mieter im Zeitpunkt der Überlassung die persönlichen Voraussetzungen des § 5 Abs. 2 Nr. 1 InvZulG 1993 erfüllen muss.

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder sind die Grundsätze dieses Urteils in allen noch offenen Fällen anzuwenden. Tz. 21 des (a. a. O.) findet insoweit keine Anwendung mehr.

BMF v. - IV A 5 - InvZ 1000 - 106/03

Auf diese Anweisung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BStBl 2003 I Seite 454
DAAAB-24608