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BGH 19.07.2004 II ZR 217/03, NWB 31/2004 S. 250

Gesellschaftsrecht | Haftung der Vorstandsmitglieder einer AG für fehlerhafte Ad-hoc-Mitteilungen

Die Veröffentlichung falscher Ad-hoc-Mitteilungen – in Kenntnis ihrer Unrichtigkeit – kann den allgemeinen Tatbestand der sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung i. S. des § 826 BGB erfüllen. Dabei verbleibt es bei der allgemeinen Darlegungs- und Beweislast der Anleger für den von ihnen behaupteten Kausalzusammenhang zwischen fehlerhafter Ad-hoc-Mitteilung und ihren individuellen Kaufentschlüssen im jeweiligen Einzelfall. Gelingt einem Anleger ein solcher Kausalitätsnachweis, wobei ihm im Einzelfall eine große zeitliche Nähe seines Aktienerwerbs zu der falschen Ad-hoc-Mitteilung als Beweiserleichterung zugute kommen kann, so kann er – bei Vorliegen auch der subjektiven Voraussetzungen der sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung – grundsätzlich verlangen, im Wege der Naturalrestitution so gestellt z...

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